Genehmigungen und Kontrollen
Unser Service für Sie
- Genehmigungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- im Einzelfall nach § 18 Pflanzenschutzgesetz
- für den Einsatz auf Nichtkulturland nach § 6 (3) PSG
- zu Versuchszwecken nach § 10 a PSG
- Anzeigen für gewerbliche Anwender und Berater sowie für den Handel mit
Pflanzenschutzmitteln (§ 9 und § 21a Pflanzenschutzgesetz)
- Informationen und Auskünfte zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie
zu rechtlichen Grundlagen im Pflanzenschutz
Aktuelle Informationen
- Staudenknöteriche - die unterschätzten Problempflanzen (02.09.2011)
Wurzelstücke im Boden genügen Staudenknöterichen, um sich an neuen Standorten zu etablieren. Erdbewegungen tragen daher wesentlich zur Ausbreitung der unterschätzten Problempflanzen bei.
- Möglichkeiten der Drahtwurmbekämpfung im Mais, Informationen zum Einsatz von Santana (04.04.2011)
Ende März 2011 wurde eine Genehmigung für den Einsatz von Santana zur Drahtwurmkontrolle in Mais erteilt. Santana ist ein Insektizid mit dem Wirkstoff Clothianidin und wird als Granulat eingesetzt. Die Wirkung von Santana war in 2010 zufriedenstellend. Nur auf sehr humosen Standorten hat die Wirkung unter den kühlen und trockenen Bedingungen nicht immer ausgereicht.
- Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau) (16.12.2010)
Die Herkulesstaude breitet sich auch in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren stark aus. Aufgrund ihrer Gefährdung für den Menschen wird in bestimmten Bereichen bereits eine Bekämpfung durchgeführt. Dabei ist der gezielte Einsatz effektiver Methoden über mehrere Jahre notwendig.
- Aufzeichnungspflicht gemäß § 6 (4) Pflanzenschutzgesetz (01.12.2010)
Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel zu führen. Die Dokumentation kann über Schlagkarteien oder über ein einfaches Formular erfolgen.
- Merkblatt: Einsatz von Totalherbiziden im privaten Bereich (01.03.2010)
Auf versiegelten Flächen ist der Einsatz von Herbiziden und aller Mittel, die Unkraut abtöten, also auch sogenannter Hausmittel, verboten. Dieses Merkblatt für Käufer von Pflanzenschutzmitteln informiert mit Fotos, wo die Mittel eingesetzt werden dürfen.
Anträge und Anzeigen nach dem Pflanzenschutzgesetz
Information zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Rechtsquellen
Ansprechpartner
- Müller, Peter, Telefon: 0228 / 703-2113
- Bracke, Susanne, Telefon: 02303 / 96161-87
- Reichel, Frank, Telefon: 0251 / 2376-914
- Schickhoff, Mechthild, Telefon: 0251 / 2376-630
- Weigand, Brigitte , Telefon: 0228 / 703-2114