
Genehmigungen und Kontrollen
Unser Service für Sie
- Genehmigungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- im Einzelfall nach § 18 Pflanzenschutzgesetz
- für den Einsatz auf Nichtkulturland nach § 6 (3) PSG
- zu Versuchszwecken nach § 10 a PSG
- Anzeigen für gewerbliche Anwender und Berater sowie für den Handel mit
Pflanzenschutzmitteln (§ 9 und § 21a Pflanzenschutzgesetz)
- Informationen und Auskünfte zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie
zu rechtlichen Grundlagen im Pflanzenschutz
Aktuelle Informationen
- Aufzeichnungspflicht gemäß § 6 (4) Pflanzenschutzgesetz (22.02.2010)
Im März 2008 ist die 3. Änderung des Pflanzenschutzgesetzes in Kraft getreten. Damit ist der, der einen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb leitet, verpflichtet, Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel zu führen.
- Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau) (08.03.2010)
Die Herkulesstaude breitet sich auch in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren stark aus. Aufgrund ihrer Gefährdung für den Menschen wird in bestimmten Bereichen bereits eine Bekämpfung durchgeführt. Dabei ist der gezielte Einsatz effektiver Methoden über mehrere Jahre notwendig.
- Merkblatt: Einsatz von Totalherbiziden im privaten Bereich (01.03.2010)
Auf versiegelten Flächen ist der Einsatz von Herbiziden und aller Mittel, die Unkraut abtöten, also auch sogenannter Hausmittel, verboten. Dieses Merkblatt für Käufer von Pflanzenschutzmitteln informiert mit Fotos, wo die Mittel eingesetzt werden dürfen.
Anträge und Anzeigen nach dem Pflanzenschutzgesetz
Information zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Rechtsquellen
Ansprechpartner
- Müller, Peter, Telefon: 0228 / 703-2113
- Bracke, Susanne, Telefon: 02303 / 96161-87
- Reichel, Frank, Telefon: 0251 / 2376-914
- Schickhoff, Mechthild, Telefon: 0251 / 2376-630
- Weigand, Brigitte , Telefon: 0228 / 703-2114