Gerätekontrolle - Spritzen TÜV
Wie in jedem Jahr sollte man sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin der Spritze bei seiner Fachwerkwerkstatt bemühen. Wer im Jahr 2011 zur Kontrolle geht erhält eine orangene Plakette (gültig bis 2013). Weitere gültige Plaketten in 2011 sind die rosanen (gültig bis 2011) und die grünen (gültig bis 2012). Hierbei ist es wichtig den Ablauf der Gültigkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn dieser nicht auf der Plakette vermerkt ist - erstes oder zweites Halbjahr - dann sollte der Kontrollbogen zu Rate gezogen werden, um keine böse Überraschung bei einer CC-Kontrolle zu erleben.
Die Kosten für die Gerätekontrolle und die Zeit der Prüfung können deutlich reduziert werden, wenn das Pflanzenschutzgerät entsprechend der nachfolgenden Liste vorbereitet wird.
- Gründliche Reinigung des gesamten Gerätes innen und außen - am Besten im Feld reinigen und das Waschwasser dort ausbringen
- Wird die Spritze direkt nach dem Winter zur Kontrolle vorgestellt, nicht mit Frostschutz in der Pumpe zur Werkstatt fahren
- Sämtliche Gerätefilter vorher ausbauen und reinigen
- Düsen ausbauen und reinigen (mit weicher Bürste oder Druckluft) - evtl. auch im Ultraschallbad (Optikerbedarf)
- Wenn bei älteren Geräten keine Bajonettdüsenkappen vorhanden sind, beim Einbau der Düsen den Düseneinstellschlüssel verwenden
- Bei laufendem Gerät Rückschlagventile bzw. Membranen kontrollieren, Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen
- Wenn die Düsen beim Spritzen stark “flattern“, den Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe kontrollieren. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen
- Spritze auf Undichtigkeiten überprüfen. Oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus
- Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, TD, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei ca. 5 bar und kompakte Injektordüsen ( AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bzw. Standardflachstrahldüsen (XR, LU, SD etc.) bei etwa 2 bis 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck!)
- Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies, wenn erforderlich, auf einer ebenen Fläche ausgerichtet werden
- Zur Kontrolle ist das Einfüllsieb mitzubringen
- Mit ausreichend Wasser (mind. halbvoller Behälter) zur Kontrolle fahren
Bei der Kontrolle werden Teile bzw. Baugruppen wie Antrieb, Pumpe, Rührwerk, Spritzflüssigkeitsbehälter, Armaturen, Leitungssystem, Filterung, Düsen (Messung der Querverteilung bei Feldspritzen bzw. Einzeldüsenausstoß bei Sprühgeräten, Bandspritzen, Erdbeergestänge), Spritz- & Sprühgestänge und Gebläse bei Sprühgeräten kontrolliert.
Die Gerätekontrolle sollte nicht nur als lästiges Übel angesehen werden, da sie den technisch einwandfreien Zustand des Pflanzenschutzgerätes alle zwei Jahre sicherstellt. Zusätzlich kann sie im einen oder anderen Fall auch als werbewirksames Instrument gegenüber dem Endverbraucher eingesetzt werden. Da es sich einerseits um eine Pflichtkontrolle (Fachrecht) handelt, werden gegebenenfalls bei Nichteinhaltung dieser Kontrollpflicht entsprechende Bußgelder verhängt. Ebenso stellt die Gerätekontrolle ein Prüfkriterium für die CC-Kontrollen dar. Weiterhin wären auch die in Anspruch genommenen Prämien für verschiedene Fördermaßnahmen betroffen. Nachzuweisen ist die Kontrolle über die bekannte Plakette am Gerät bzw. durch den Kontrollbogen, der bei der Kontrolle ausgehändigt wird. Gibt es ein zusätzliches Gestänge (Bandspritz- oder Erdbeergestänge), wird dies auf dem Kontrollbogen der eigentlichen Spritze im Feld Bemerkungen vermerkt. Das Gestänge bekommt keine eigene Plakette. In der Liste sind die anerkannten Werkstattbetriebe in Nordrhein-Westfalen aufgeführt.