Abwasser

Gereinigtes Abwasser - für den Schutz unserer Grundwasserreserven

Haushalte in ländlichen Außenbereichen sind häufig nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen. Da das direkte Einleiten von ungereinigtem Abwasser im Interesse eines wirksamen Gewässerschutzes nicht erlaubt ist, müssen diese Haushalte eine eigene Kleinkläranlage betreiben. Doch auch das Einleiten von gereinigtem Abwasser unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorschriften. So bedarf es hierfür einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde sowie regelmäßigen Abwasseruntersuchungen, um die Reinigungsleistung der Kleinkläranlage zu überprüfen.

Die LUFA NRW unterstützt Sie dabei, Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachzukommen. Wir untersuchen Ihr Abwasser auf anorganische und organische Schmutzstoffe sowie viele weitere Parameter und beraten und unterstützen Sie bei abwassertechnischen Problemen.

Standarduntersuchungen

Den exakten Untersuchungsumfang sowie die Untersuchungsintervalle legt die Wasserbehörde im Erlaubnisbescheid fest.

Damit die Untersuchungen von der zuständigen Behörde akzeptiert werden, sollte die Probenahme durch geschulte Probenehmer der LUFA NRW erfolgen.

Haben Sie Fragen zu einer Untersuchung? Möchten Sie einen Untersuchungsauftrag erteilen? Bitte wenden Sie sich an:

LUFA NRW
Auftragsannahme / Beratung
Nevinghoff 40, 48147 Münster
Telefon (0251) 2376-595
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