Am 18. Februar 2009 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen erschienen. Ziel ist die Festlegung gemeinsamer, EU-weit geltender Mindestanforderungen für den Schutz von Zucht- und Mastschweinen, die eine rationelle Entwicklung der Erzeugung ohne Wettbewerbsverzerrungen ermöglichen, aber auch den Tierschutz berücksichtigen. Beschrieben werden unter anderem Haltungsformen und Stallbauten.