AutoFOM: Neue Preisbildung durch Anpassung der Klassifizierung

Mastschweine

Die Umstellung der Klassifizierungssysteme zum 4. Oktober 2011 wurde auf der Grundlage der Klassifizierungsstudie des MRI durchgeführt. Dabei ging man davon aus, dass die Messwerte des AutoFOM-Gerätes unverändert bleiben und lediglich mit den neu entwickelten Schätzformeln zu den Parametern Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers (MFA), Muskelfleischanteil des Bauches (Bauchfleischanteil, BFL) sowie den weiteren Handelsmerkmalen Schinken-schier, Lachs, Schulter-schier und Bauch verrechnet werden.

Somit war die Voraussetzung gegeben, bereits im Vorfeld der Umstellung quasi mit „alten Schlachtkörpern“ und den neuen Schätzformeln sogenannte Erwartungswerte für die Zeit nach der Umstellung zu errechnen. Auf dieser Grundlage konnten die Schlachtunternehmen dann die erforderlichen Anpassungen der Abrechnungssysteme („Masken“) durchführen. Zur vorliegenden ersten Bewertung stand dazu eine Stichprobe von ca. 104 000 Datensätzen aus den Unternehmen Tönnies und Westfleisch, Stand Sommer 2011, mit einem mittleren Schlachtgewicht von 96,0 kg zur Verfügung. Es ergaben sich bei dieser Stichprobe mit den neuen Formeln kalkulatorisch folgende Erwartungswerte für die Zeit nach der Umstellung:

  • mittleres Schinken-schier-Gewicht 18,2 kg (Standardabweichung ± 1,46 kg),
  • mittleres Schulter-schier-Gewicht 8,9 kg (Standardabweichung ± 0,68 kg),
  • mittleres Lachs-Gewicht 7,2 kg (Standardabweichung ± 0,69 kg),
  • mittleres Bauchgewicht 14,0 kg (Standardabweichung ± 1,37 kg),
  • mittlerer Bauchfleischanteil 56,7 % (Standardabweichung ± 4,47 %).

Im Vergleich zu den mit den alten Formeln ermittelten Werten resultieren daraus die in Abbildung 1 dargestellten Abweichungen.

Neben den mittleren Abweichungen sind insbesondere die Streuungen dieser Differenzen zu beachten, die z. B. durch die Streuungen im Schlachtgewicht begründet sind. Dadurch ist es nicht unerwartet, dass es bei einzelnen Lieferpartien zu teilweise deutlich anderen Abweichungen kommen kann. Während die Differenzen „neu minus alt“ beim Schulter-schier-Gewicht weitgehend unabhängig vom Schlachtgewicht bleiben, zeigt sich beim Schinken und beim Lachs sowie bei dem MFL und BFL ein einheitlicher abnehmender Trend mit steigendem Schlachtgewicht.

Neue Klassifizierungsdaten erfordern neue Abrechnungssysteme

Aus Sicht der Praxis und der Schlachtunternehmen stellte sich bereits im Vorfeld der Formelumstellung die Frage nach der Notwendigkeit für eine gleichzeitige Umstellung der Abrechnungssysteme. Nach ersten Berechnungen zeigte sich für die AutoFOM-Klassifizierung dabei, dass diese Anpassung aus Sicht der Landwirtschaft zwingend gefordert werden musste. Aus der Summe der Veränderungen in den Handelswertmerkmalen, insbesondere beim Bauchgewicht, ergaben Modellrechnungen mit der alten sogenannten Nordwest-Einheitsmaske, dass die Schweine im Mittel bei einem unterstellten Basispreis von 1,40 €/kg Masken um nahezu 1,20 € billiger werden würden. Ursache für dieses Ergebnis war die im früheren Abrechnungsmodell enthaltene Systemgrenze beim Bauchgewicht in Höhe von 14 kg, ab der der Bauch unabhängig vom BFL-Anteil nur noch mit 0,7 Indexpunkten/kg (IXP) bewertet wurde. Durch die im Mittel nach neuer Formel um mehr als 1 kg leichter ermittelten Bäuche liegen jetzt viele Schlachtkörper unter dieser Schwelle und werden danach im Erlös herabgestuft.

Die auf Basis dieser im Voraus kalkulierten Erwartungswerte von den Schlachtbetrieben erstellten und erst kurz oder sogar erst mit der Umstellung der Technik zum 04.10. bekannt gegebenen Abrechnungssysteme hatten einvernehmlich das Ziel, erlösneutral zu sein (Abbildung 2). Vergleichsrechnungen auf Basis dieser Erwartungswerte haben dieses Ziel bei dem ursprünglich geplanten Westfleisch- und Tönniesmodell weitestgehend bestätigt.

Unerwartete Ergebnisse nach der Umstellung

Bereits wenige Tage nach der Umstellung der Technik am 04.10.2011 verdichteten sich die Meldungen aus den Schlachtbetrieben, dass die im Voraus kalkulierten mittleren Erwartungswerte von den real ermittelten Schlachtkörperdaten in der Tendenz gleichgerichtet übertroffen wurden.

Obwohl die Gründe für diese Veränderungen im letzten Detail noch nicht abschließend geklärt sind, wird vermutet, dass die mit der Formelanpassung, was einem Software-Update gleichzusetzen ist, zeitgleich ausgetauschten sogenannten EDV-Boards in den AutoFOM-Geräten dafür verantwortlich sein könnten (Abbildung 3). Da man aber unterstellen kann, dass die Schlachtkörperqualität der angelieferten Tiere vor und nach der Umstellung weitgehend unverändert geblieben ist, kann man daraus folgern, dass auch die Erlöse nach der Umstellung unbeeinflusst von dieser Änderung geblieben sein sollten. Die auf Basis der Erwartungswerte von den Schlachtbetrieben im Voraus konzipierten Abrechnungssysteme führten aber mit der Umstellung zu teilweise deutlich höheren Indexpunkten und damit höheren Erlösen, die offenkundig nicht mit einer realen Wertsteigerung der Schweine zu erklären sind. Beim Vergleich der neuen Modelle mit dem vor der Umstellung ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Effekte der Ende 2010 rechtlich vorgegebenen Änderung der Schnittführung durch die sogenannte Kopfpauschale im Erlös ausgeglichen wurde. Ein direkter Vergleich der einzelnen Handelswertparameter ist aufgrund des geänderten Schlachtgewichts in den Teilstückformeln daher leicht verzerrt.

Westfleisch hat als erstes Unternehmen auf diese Entwicklung reagiert und den „ungerechtfertigen“ Mehrerlös durch Einbehalt von 0,02 €/kg SG versucht auszugleichen. Tönnies wollte dies mit einem Einbehalt von 0,01 €/kg SG ebenfalls ausgleichen. Auf Druck der Praxis haben beide Unternehmen diesen Schritt wieder zurückgenommen und die einbehaltenen Beträge wieder ausgezahlt. Andererseits hat Westfleisch dann mit Wirkung zum 17. Oktober sein Abrechnungsmodell angepasst (Abbildung 2, Spalte 2). Diese Änderung führte zu einer Erlösminderung im Mittel von 0,01 Indexpunkten je kg Schlachtgewicht. Bei einem Erlösniveau von 1,50 €/IXP bedeutet dies einen um 1,50 €-Cent reduzierten Auszahlungspreis (Abbildung 4). Zu Wochenbeginn am 24.10. hat dann auch Tönnies wie zu erwarten sein Abrechnungsmodell angepasst (Abbildung 2, Spalte 4). Tönnies hat dabei zunächst die Bewertungsfaktoren für das Teilstück Schinken-schier in unterschiedlicher Höhe abgesenkt. Darüber hinaus wird bei Tönnies das Teilstück Bauch jetzt erst ab 48 % BFL (vorher 46 %) mit dem höheren Faktor von 1,35 bewertet. Die maximale Lachsbewertung endet bereits bei 7,8 kg (vorher erst bei 8,0 kg). Alle anderen Elemente der Tönnies-Maske sind im Vergleich zum Modell vom 04.10. gleich geblieben.

Als nächstes Unternehmen reagierte VION mit einer Änderung des Abrechnungssystems. Wie bei Westfleisch und Tönnies zeigt diese Maßnahme, dass die unerwarteten Messwertabweichungen auch bei VION zu „überhöhten“ Auszahlungspreisen geführt haben. VION nimmt jetzt die Schinken-schier-Bewertung bis 17 kg um 0,5 IXP/kg und von 17 kg bis 20 kg um 0,1 IXP/kg zurück. Die Punktabzüge für Schweine über 102 kg SG sind etwas abgeschwächt worden. Die ab 28.10. anzuwendende Methodik führt anhand der Auswertungsprobe zu einer mittleren Erlösminderung von 0,008 IXP/kg SG im Vergleich zur ursprünglich geplanten Systematik bei VION. Bei einem Erlösniveau von 1,50 €/IXP sind dies - 1,2 Cent/kg SG bzw. bei 95 kg SG - 1,14 €/Schlachtkörper.

Tönnies, Westfleisch und VION im Mittel mit gleichlaufenden Maskeneffekten

Anhand von ca. 90 000 Daten, jetzt aus den ersten beiden Oktoberwochen, die dankenswerterweise von Tönnies, Tummel und Westfleisch bereit gestellt wurden, können die Maskenunterschiede anhand aktueller Daten bewertet werden. Die Tönnies- und Westfleischmodelle waren, gemessen anhand der Indexpunkte (IXP) je kg SG mit Stand 04.10. annähernd gleich, obwohl die Einzelelemente durchaus Unterschiede zeigten, insbesondere bei Tönnies die Außerachtlassung des Teilstückes Schulter-schier. Die aktuellen, d. h. inzwischen angepassten Modelle, laufen ebenfalls weitgehend im Gleichklang und reduzieren das Klassifizierungsergebnis jeweils auf 0,979 IXP/kg SG bei Westfleisch und bei Tönnies bzw. 0,978 bei VION (Abbildung 4).

Die Modelle von Manten und Tummel sind (noch) auf dem Stand der 1. Oktoberwoche. Ob und wie diese Unternehmen auf die beschriebenen unerwarteten Klassifizierungsdaten reagieren, ist noch offen.

Die maximale Maskendifferenz beträgt beim Ansatz eines Basispreises von 1,50 €/IXP in der Auswertungsstichprobe 2,85 Cent/kg SG. Neben den dargestellten Maskendifferenzen sind in der Vermarktung jedoch weitere Aspekte, wie z. B. Ausschlachtung, Vorkosten, Zahlungsziel und -sicherheit mit zu berücksichtigen.

Im Mittel weitgehend gleich - im Detail Unterschiede

Beim Vergleich der aktuellen Abrechnungssysteme werden Unterschiede in den verschiedenen Schlachtgewichtsklassen deutlich (Abbildung 5 und 6). Schweine unter 90 kg SG werden bei Westfleisch besser bezahlt als bei Tönnies und VION (Abbildung 6 a). Bei 90 kg SG werden die Abstände jedoch geringer. Zwischen 90 und 100 kg SG liegen die Verkaufserlöse bei Tönnies, Westfleisch und VION nahezu gleichauf. Manten zahlt hier mehr und Tummel etwas weniger (Abbildung 6 b). Ab 100 kg SG zahlen Tönnies und VION etwas besser als Westfleisch und über 110 kg liegen Westfleisch und Tönnies wieder weitgehend gleichauf. Tummel hat keine schlachtgewichtsbedingten Züge in dieser Klasse und dominiert daher hier in der Auszahlung. Bei Manten wirkt die Systemgrenze „bis 0,82 IXP ab 90 kg SG“ stabilisierend auf die Auszahlung in diesem Bereich (Abbildung 6 c und d). In der zahlenmäßig am stärksten besetzten Klasse von 90 - 100 kg SG liegen die Maskenwerte von Manten über denen der anderen Unternehmen.

Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit dieser Unterschied zu einer Reaktion in der Vermarktung führen wird.

Fazit:

  • Die unerwartet günstigeren Klassifizierungsergebnisse nach der Umstellung der AutoFOM-Technik haben zur Folge, dass die im Voraus konzipierten Abrechnungssysteme zu „ungerechtfertigt“ höheren Erlösen führen, sofern man von einer gleichbleibenden Schlachtkörperqualität vor und nach der Umstellung ausgeht.
  • Westfleisch und Tönnies haben als erste reagiert und die ursprünglich zur Umstellung angekündigten Masken angepasst, was im Mittel zu einer Verringerung der Indexpunkte je kg SG in Höhe von 0,01 bei Westfleisch und 0,008 bei Tönnies führt. Dies bedeutet bei einem Erlösniveau von 1,50 €/kg SG eine Verschlechterung des Auszahlungspreises um 1,50 Cent/kg SG bei Westfleisch (entspr. ca. 1,43 €/Schwein mit 95 kg SG) und um 1,02 Cent/kg SG bei Tönnies (entspr. ca. 1,14 €/Schwein mit 95 kg SG).
  • VION hat seine Erlösgestaltung mit Wirkung zum 28.10. ebenfalls nachgebessert und liegt damit jetzt nahezu gleichauf mit Westfleisch und Tönnies.
  • Im Vergleich Tönnies und Westfleisch zahlt Westfleisch die leichteren Schweine bis ca. 90 kg SG etwas besser. Zwischen 90 und 100 kg SG liegen die Bezahlungsniveaus von Westfleisch, Tönnies und VION annähernd gleichauf und über 100 kg SG zahlen Tönnies und VION geringfügig besser als Westfleisch. Im mittleren SG-Bereich (90 - 100 kg SG) hat Manten die besten Auszahlungspreise im reinen Maskenvergleich. In der Vermarktung sind jedoch weitere Aspekte, wie z. B. Ausschlachtung, Vorkosten, Zahlungziele, -sicherheit, zu berücksichtigen.
  • Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass es sinnvoll ist, die Schlachtabrechnungen unter Nutzung der dafür zur Verfügung stehenden Instrumente (z. B. www.schlachtdaten-online.de von IQ-Agrar) mit den Beratungsorganisationen zu analysieren und mögliche Reaktionen im Vermarktungsmanagement zu erarbeiten.
  • Die Erfahrungen zeigen auch, dass das Zulassungs-, Kontroll- und Überwachungskonzept weiterentwickelt werden muss. Die bisher durchgeführten Funktionskontrollen der Ultraschallköpfe und der Rechenvorgänge müssen ergänzt werden. Neben der Vorschrift zur routinemäßigen Wartung der besagten Platinen (z. B. Austausch nach x-Millionen klassifizierten Schweinen) fordert die Praxis die zwingende Teilnahme der Schlachtbetriebe an dem Black-box-Konzept der Überwachungsbehörde nach dem Vorbild des LANUV in NRW. Auch in der Vorortüberwachung müssen die Kontrollbehörden die Einzelelemente der standortspezifischen Gerätezulassungen systematisch überwachen.