Energie von Pferdefutter neu bewerten?
Seit einiger Zeit werden Futtermittel für Pferde energetisch neu bewertet. Welche Auswirkungen diese Neuerung auf die Futterbewertung im einzelnen und die tägliche Fütterung der Pferde hat, erläutert Dr. Wolfgang Sommer von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Münster.
Um Zucht-, Sport- oder Freizeitpferde leistungsgerecht zu füttern, muss vor allem der Energiegehalt der verschiedenen Futtermittel bekannt sein. Bei den Einzelfuttermitteln wie z. B. Heu, Stroh, Getreide, Möhren usw. war das bisher kein Problem, für Futterrationsberechnungen wurden die Energiegehalte aus einschlägigen Futterwerttabellen eingesetzt. Bei Mischfuttermitteln war das nicht möglich, weil die Mischfutterhersteller den Energiegehalt auf dem Sackanhänger oder dem Begleitpapier bisher nicht angeben dürfen.
Das Futtermittelrecht sieht diese Möglichkeit nämlich nicht vor, weil es bislang keine gesicherte Energieschätzformel, wie sie für die Bewertung von Schweine-, Rinder- und Geflügelmischfutter schon lange existiert, für Pferdefutter gab.
Möglicherweise wird der Gesetzgeber hieran in Zukunft etwas ändern. Denn inzwischen wurde von der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie (GfE), dem zuständigen Gremium, eine verbindliche Formel für die Praxis entwickelt und veröffentlicht. Wird diese Schätzformel, was abzusehen ist, ins Futtermittelrecht übernommen, kann und darf der Mischfutterhersteller den Energiegehalt seines Fertigfutters deklarieren, was natürlich für den Pferdehalter von großem Vorteil ist. Nicht nur im Hinblick auf die Rationsgestaltung, die so genauer erfolgen kann, sondern auch hinsichtlich der preislichen Einordnung eines Futters, die oft vom Energiegehalt abhängig ist.
Neue Schätzformel richtig anwenden
Die neue GfE-Schätzformel hat gegenüber den Schätzformeln für andere Tierarten einen großen Vorteil: Sie kann sowohl für die Berechnung des Energiegehaltes von Einzelfuttermitteln als auch von Mischfuttermitteln, ja sogar von Gesamtrationen angewendet werden, wenn deren Rohfasergehalt die Grenze von 35 % bzw. deren Rohfettgehalt den Wert von 8 % (jeweils bezogen auf Futtertrockenmasse) nicht überschreiten.
Da in der Pferdefütterung mit verdaulicher Energie (ausgedrückt in MJ DE = Mega Joule Digestible Energie) gerechnet wird, muss sich die neue Schätzformel auch auf diesen Energiemaßstab beziehen. Dabei wird von den Rohnährstoffgehalten des Futtermittels oder der Futterration ausgegangen. Diese lassen sich in jedem Futterlabor analytisch ermitteln. Die Rohnährstoffgehalte werden dann mit verschiedenen Faktoren multipliziert und schließlich addiert. Die Formel sieht so aus:
Verdauliche Energie (MJDE je kg Futtertrockenmasse)
=
- 3,54 (= fester Wert)
+
0,0209 x g Rohprotein
+ 0,0420
x g Rohfett
+ 0,0001 x g
Rohfaser
+ 0,0185 x g N-freie
Extraktstoffe
Die Hersteller von Mischfuttermitteln müssen die Rohnährstoffgehalte ihrer Mischfutter auf dem Sackanhänger oder dem Begleitzettel angeben. Das gibt das Futtermittelrecht vor. Praktisch ist es demnach ohne weiteres möglich, den Energiegehalt eines Mischfutters aufgrund dieser Herstellerangaben zu berechnen, ohne vorher eine teure Futteranalyse vornehmen zu müssen. Wie hier schrittweise vorzugehen ist, wird nachfolgend beschrieben.
Praktische Anwendung der Schätzformel
Bisher sind die Mischfutterhersteller nur verpflichtet, den Rohprotein-, Rohfaser- und Rohfettgehalt eines Mischfutters, ferner den Rohaschegehalt anzugeben. Die N-freien Extraktstoffe, hierunter versteht man die Kohlenhydrate wie z. B. Zucker und Stärke, sind nicht deklarationspflichtig. Diese Nährstoffe sind aber gerade in den Mischfuttern oder Futterrationen am stärksten vertreten und die Hauptenergielieferanten für unsere Pferde. Für die Energieberechnung sind diese Kohlenhydrate deshalb unerlässlich.
Die stickstofffreien Extraktstoffe lassen sich aber auch ohne Deklaration leicht errechnen. Von dem vorgegebenen Futter zieht man die Gehalte an Wasser, Rohasche, Rohprotein, Rohfaser und Rohfett ab und erhält so als Differenzwert den Gehalt an NfE-Stoffen, der dann in die Schätzformel eingesetzt werden kann. Bei der Anwendung der Formel kommt aber noch eine kleine rechnerische Schwierigkeit hinzu. Denn die Energieschätzformel ist auf der Basis von 100 % Futtertrockenmasse (TM) und nicht wie zuvor beispielhaft angegeben auf Originalsubstanz (88 % TM) anzuwenden. Das heißt, die Rohnährstoffmengen aus dem Beispiel müssen zunächst auf 100 % TM umgerechnet werden, um sie in die Formel einsetzen zu können.
Die umgerechneten Nährstoffgehalte lauten dann wie folgt:
MJDE/kg TM =
-3,54 (= fester Wert)
+ 0,0209 x 125 g Rohprotein
+ 0,0420 x 51
g Rohfett
+ 0,0001 x 114 g Rohfaser
+ 0,0185 x 608
g N-freie Extraktstoffe
Aus dieser Rechenformel ergibt sich ein Energiegehalt von 12,48 MJDE, der sich - wie gesagt - zunächst auf 1 kg Futtertrockenmasse bezieht. Diese 12,48 MJDE müssen nun wiederum auf Originalsubstanz, also auf 88 % Trockenmasse umgerechnet werden, und zwar wie folgt: 12,48 : 100 x 88 = 10,98, also rund 11,0 MJDE/kg Mischfutter. Bei der Energieschätzung von Einzelfuttermitteln oder Gesamtrationen wird in gleicher Weise vorgegangen.
Änderungen durch die neue Schätzformel
Die LUFA in Münster ist angewiesen, alle im Pferdebereich eingehenden Futterproben auf Basis dieser neuen Schätzformel zu bewerten, wenn es um die Bestimmung des Energiegehaltes geht. Durch die neue Schätzformel ergeben sich für manche Futtermittel höhere Energiegehalte als nach der bisher gebräuchlichen Futterwerttabelle der DLG (Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft). In anderen Fällen verringern sich die Energiegehalte. In Tabelle 1 werden die Unterschiede zwischen alter und neuer Bewertung für einige wichtige Pferdefuttermittel aufgezeigt. Danach werden beispielsweise Weizenkleie, Stroh und Hafer durch die neue Formel aufgewertet, Heu, Grassilage, Trockenschnitzel, Möhren und Sojaschrot teils stark abgewertet.
Tabelle 1: Vergleich der Energiegehalte wichtiger Pferdfuttermittel nach DLG-Futterwerttabelle und neuer GfE-Energieschätzformel
| Futtermittel | DLG-Tabelle MJ DE/kg |
GfE-Schätzformel MJ DE/kg |
Unterschied in MJ DE//kg |
|
|---|---|---|---|---|
| (absolut) | (relativ, %) | |||
| Haferschälkleie | 7,09 | 9,10 | + 2,01 | + 28,5 % |
| Weizenkleie | 9,70 | 11,16 | + 1,46 | + 15,0 % |
| Weizenstroh | 4,75 | 5,18 | + 0,43 | + 9,0 % |
| Leinextraktionsschrot | 11,30 | 11,91 | + 0,61 | + 5,5 % |
| Hafer | 11,52 | 12,13 | + 0,61 | + 5,0 % |
| Weizengrießkleie | 11,77 | 12,19 | + 0,42 | + 3,5 % |
| Körnermais | 13,59 | 13,64 | + 0,05 | + 0,5 % |
| Gerste | 12,84 | 12,63 | - 0,21 | - 1,5 % |
| Weizen | 13,50 | 13,09 | - 0,41 | - 3,0 % |
| Maissilage | 3,64 | 3,42 | - 0,22 | - 6,0 % |
| Luzernegrünmehl | 8,97 | 8,20 | - 0,77 | - 8,5 % |
| Heu | 7,99 | 7,31 | - 0,68 | - 8,5 % |
| Weidegras | 2,06 | 1,83 | - 0,23 | - 11,0 % |
| Melasseschnitzel | 11,73 | 10,07 | - 1,66 | - 14,0 % |
| Sojaextraktionsschrot | 14,57 | 12,39 | - 2,17 | - 15,0 % |
| Grassilage | 5,17 | 4,38 | - 0,79 | - 15,0 % |
| Möhren | 1,66 | 1,28 | - 0,38 | - 23,0 % |
| Futterrüben | 2,03 | 1,53 | - 0,50 | - 14,5 % |
Allerdings heben sich diese Unterschiede in einer Gesamtration teilweise wieder auf, wie beispielhaft anhand einer Tagesration für Reitpferde mit mittlerer Beanspruchung in Tabelle 2 dargestellt wird. Je nach Zusammensetzung der Ration können diese Unterschiede allerdings größer oder kleiner ausfallen. Nach bisheriger Berechnung beträgt das Energieangebot in der Beispielsration bei 9,8 kg Futtertrockenmasse-Aufnahme pro Tag rund 104 MJDE (entsprechend 10,6 MJDE/kg TM). Nach neuer Schätzformel berechnet sich das tägliche Energieangebot nur auf 102 MJDE (entsprechend 10,4 MJDE/kg TM).
Tabelle 2: Tagesration für Reitpferde (600 kg Körpergewicht, mittlere Arbeit) im Vergleich * )
| Futtermittel | kg | Trockenmasse kg |
verdaul. Eiweiß g | verdauliche Energie | |
|---|---|---|---|---|---|
| DLG-Tabelle MJ DE |
neue Schätzformel MJ DE |
||||
| Heu | 5 | 4,3 | 270 | 40,0 | 36,6 |
| Weizenstroh | 1,5 | 1,3 | 14 | 7,1 | 7,8 |
| Hafer | 3 | 2,7 | 255 | 34,6 | 36,4 |
| Gerste | 1,5 | 1,3 | 131 | 19,3 | 18,9 |
| Möhren | 2 | 0,2 | 18 | 3,3 | 2,6 |
| Gesamt **) | 9,8 | 688 | ≈ 104 | ≈ 102 | |
| Differenz: | - 2 | ||||
| Gesamt/kg TM | 1,0 | 70 | 10,6 | 10,4 | |
*) Energieangebot berechnet nach DLG-Werten und nach neuer Schätzformel
**) zuzüglich Mineralfutter
Die nach der neuen Schätzformel energetisch niedriger eingestuften Futtermittel Heu, Gerste und Möhren werden durch die nach neuer Formel höher bewerteten Einzelkomponenten Hafer und Stroh nahezu wieder ausgeglichen. Diese in der Beispielsration ermittelte Differenz von 2 MJDE (= rund 2 %) ist unter praktischen Fütterungsverhältnissen im Grunde zu vernachlässigen. Aber - wie gesagt - je nach Zusammensetzung der Gesamtration können diese Differenzen auch mal größer ausfallen. Vor allem gilt dies für die Konzeption von Mischfuttermitteln, wo den Herstellern meist eine breite Palette unterschiedlichster Einzelkomponenten zur Verfügung steht. Insofern bringt die neue Schätzformel den größten Informationsgewinn hinsichtlich der Energiebewertung von Fertigfuttern, ganz gleich, in welcher Form diese Futter - ob Pellet, Pulver oder Müsli usw. - hergestellt und vermarktet werden.
Fazit für die Praxis
Die von der GfE entwickelte und veröffentlichte neue Schätzformel zur Energiebewertung von Futtermitteln wurde aus umfangreichen, aktuellen Verdauungsversuchen mit Pferden abgeleitet. In der Fütterung ist deshalb von einer hohen Bewertungsgenauigkeit und –sicherheit auszugehen. Die neue Formel kann sowohl zur Energiebewertung von Einzelfuttermitteln als auch von Mischfuttermitteln und Gesamtrationen verwendet werden. In der energetischen Bewertung von Einzelkomponenten ergeben sich teilweise deutliche Unterschiede gegenüber herkömmlichen Tabellenwerten. In einer Gesamtration gleichen sich diese Unterschiede jedoch großenteils wieder aus. Für die Mischfutterhersteller ergeben sich gute Möglichkeiten, die Energiegehalte ihrer Fertigfutter anhand der neuen Schätzformel erheblich genauer abzuschätzen und einzustellen. Letztlich profitieren hiervon jene Pferdebesitzer, die ihre Pferde stets leistungsgerecht versorgen möchten.