Genehmigungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach § 18b Pflanzenschutzgesetz

Beim Pflanzenschutzdienst NRW können Betriebe aus Nordrhein-Westfalen für bestimmte Anwendungsgebiete auf Antrag kurzfristig "Genehmigungen im Einzelfall" erhalten. Die in NRW möglichen 18b-Genehmigungen sind fachbereichsbezogen in Kulturdateien eingearbeitet, die Sie über die Internetplattform www.isip.de einsehen können:

Die Nutzung solcher Indikationen ohne Genehmigungsbescheid stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Antragstellung für in diesen Listen aufgeführte Indikationen kann formlos, auch per Fax oder E-Mail oder mit dem folgenden Antragsvordruck erfolgen.

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig: Antragsbearbeitung inklusive 1.Anwendung 50 €; für jede weitere Anwendung des selben Antrages 15 €.

Informationen zur Internet-Plattform ISIP

In ISIP finden Sie Pflanzenschutz-Dateien, in denen alle zugelassenen und nach §18a- bzw. §18b-genehmigten Pflanzenschutzmittel für die wichtigsten gärtnerischen Kulturen aufgeführt sind.

Diese Plattform ist jedoch nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich. Sie kann von allen Betrieben, die einen Beratervertrag mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben, kostenlos genutzt werden. Ein Kennwort können Sie beim Pflanzenschutzdienst beantragen. Auch durch den Bezug der Pflanzenschutzhinweise können Sie Zugang zu den Pflanzenschutzdateien in ISIP erhalten.