
Aufgrund der EHEC-Warnungen und des Nachfragerückgangs bei Frischgemüse konnten die Gemüseerzeuger in Nordrhein-Westfalen einen großen Teil ihrer erntereifen Bestände nicht vermarkten. Die EU-Kommisson hatte eine Entschädigungs-Verordnung in Kraft gesetzt. Die genauen Regelungen für Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Diese Regelungen sowie das entsprechende Anmeldeformular finden Sie in der PDF-Datei. Außerdem stehen Formulare zur Dokumentation der vernichteten Mengen zum Herunterladen bereit. Die Frist zur Anmeldung ist am 30.06.2011 abgelaufen.