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EHEC: Entschädigung von Gemüse

Salatgurken an der Pflanze
Erntereife Salatgurken

Aufgrund der EHEC-Warnungen und des Nachfragerückgangs bei Frischgemüse konnten die Gemüseerzeuger in Nordrhein-Westfalen einen großen Teil ihrer erntereifen Bestände nicht vermarkten. Die EU-Kommisson hatte eine Entschädigungs-Verordnung in Kraft gesetzt. Die genauen Regelungen für Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Diese Regelungen sowie das entsprechende Anmeldeformular finden Sie in der PDF-Datei. Außerdem stehen Formulare zur Dokumentation der vernichteten Mengen zum Herunterladen bereit. Die Frist zur Anmeldung ist am 30.06.2011 abgelaufen.

Gültige Entschädigungsregelung, Termine, Anmeldeformular und Erläuterungen (10 Seiten)

 
Dokumentationshilfen, gültig bis 18.06.2011