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Neue Prämien für Milchviehhalter

Schwarzbunte auf der Weide
Die Milchviehhalter werden durch die Bundesregierung mit einem Sonderprogramm in 2010 und 2011 unterstützt. So soll die schwierige Einkommenslage der Milcherzeuger verbessert werden.

Im Jahr 2009 ist durch die Bundesregierung ein Sonderprogramm für Milcherzeuger auf den Weg gebracht worden. Es soll die schwierige Einkommenslage der Milchviehhalter verbessern. Das entsprechende Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten und sieht eine Unterteilung des Sonderprogramms in drei verschiedene Fördermaßnahmen vor.

Die erste anstehende Fördermaßnahme ist eine zusätzliche Grünlandprämie der EU. Hierfür hat die EU für Deutschland Mittel in Höhe von 57 Mio. € bewilligt. Diese Prämie wird im Zusammenhang mit dem Sonderprogramm für Milchviehhalter gewährt und ist ein Baustein des gesamten Programmpakets, das neben der zusätzlichen Grünlandprämie der EU noch eine Kuh- und eine Grünlandprämie umfasst, die aus EU- und zusätzlichen Bundesmitteln finanziert werden.

Zusätzliche Grünlandprämie der EU

Diese zusätzliche Grünlandprämie wird voraussichtlich 20 €/ha betragen, wobei jedoch die endgültige Höhe derzeit noch nicht definitiv feststeht. Diese Prämie soll Ende Juni an die Milchviehhalter ausgezahlt werden. Voraussetzung für die Prämie ist, dass der Betrieb im Dezember 2009 Milchkühe gehalten hat. Das heißt, der Betrieb musste spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2009 als Milchviehhalter in der HIT-Datenbank registriert sein.

Ebenfalls aus der HIT-Datenbank wird die im Monat Dezember 2009 durchschnittlich gehaltene Anzahl der Milchkühe ermittelt. Es zählt der durchschnittliche Kuhbestand, sofern es sich bei den Kühen nicht um Fleischnutzungsrassen handelt. (siehe hierzu die Tabelle: Zulässige Rassen PDF-Datei 10 KB)

Neben den HIT-Einträgen zu der Anzahl der Milchkühe und der Einstufung als Milchviehhalter, ist das Flächenverzeichnis 2009 Grundlage für die EU-Grünlandprämie. Es wird herangezogen, um die Grünlandfläche zu bestimmen, für die die Prämie gewährt wird.

Die Höhe der Grünlandfläche, für die die Prämie gewährt wird, kann gegebenenfalls durch die Tieranzahl des durchschnittlichen Kuhbestandes beschränkt werden. Es wurde im Gesetz festgelegt, dass mindestens eine Kuh auf 3 ha gehalten werden muss, damit die ha-Prämie in voller Höhe gewährt werden kann. Für diese zusätzliche Grünlandprämie ist kein zusätzlicher Antrag nötig. Die EU-Grünlandprämie wird von Amtswegen ausbezahlt.

Kuhprämie

Bei der Kuhprämie wird die Prämienhöhe voraussichtlich 21 € je Milchkuh betragen. Diese Prämie wird für die Jahre 2010 und 2011 auf Antrag gezahlt. Insgesamt werden jedoch über die zwei Jahre auf Grund der De-minimis-Regelung maximal 7 500 € gewährt.

Dabei sind für das Antragsverfahren 2010 die im Zeitraum vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 erhaltene oder beantragte Beihilfen, die unter die De-minimis-Regelung der EU fallen, zu berücksichtigen. Vorhandene De-minimis-Bescheinigungen aus den Jahren 2008 bis 2010 sind bei der Antragstellung vorzulegen. Durch die beantragte Kuhprämie darf gemäß EU-Recht der Höchstbetrag von 7 500 € nicht überschritten werden.

Im Gegensatz zur EU-Grünlandprämie muss der Landwirt die Kuhprämie gesondert beantragen, und zwar zusammen mit dem Sammelantrag. Die Kuhprämie wird frühestens im dritten Quartal ausbezahlt, der genaue Termin steht noch nicht fest.

Auch bei der Kuhprämie ist der Kuhbestand gemäß der Einträge im Bestandsregister der HIT-Datenbank maßgeblich, hier gilt jedoch der Zeitpunkt April 2010. Auch hier sind alle Rassen mit Ausnahme bestimmter Fleischnutzungsrassen zulässig. (siehe hierzu die Tabelle: Zulässige RassenPDF-Datei 10 KB)

Voraussetzung für die Kuhprämie ist, dass der Landwirt im April 2010 Milcherzeuger ist. Dies muss er mit seiner Milchabrechnung für den April 2010 nachweisen oder im Falle einer Direktvermarktungsquote durch die Bescheinigung des Hauptzollamtes.

Grünlandprämie

Die Prämienhöhe bei der Grünlandprämie wird voraussichtlich 37.- € je ha betragen. Die Grünlandprämie wird wie die Kuhprämie für die Jahre 2010 und 2011 gewährt, und zwar für alle Dauergrünlandflächen und Ackerfutterflächen, die zur Grasnutzung herangezogen werden. Auch für die Grünlandprämie ist die Vorlage der Milchgeldabrechnung für den April 2010 oder die Bescheinigung des Hauptzollamtes notwendig, ebenso wie die Einträge in der HIT-Datenbank. Des Weiteren gibt es auch hier die Einschränkung, dass Fleischnutzungsrassen nicht als Milchkühe gewertet werden. (siehe hierzu die Tabelle: Zulässige RassenPDF-Datei 10 KB)

Für die Berechnung der Grünlandprämie wird auf das Flächenverzeichnis 2010 zurückgegriffen. Hinsichtlich der Grünlandflächen ist zu beachten, dass Grünlandschläge mit einer Größe unter 0,1 ha nicht in die Berechnung einfließen. Wie bei der Kuhprämie erfolgt der Antrag für diese Grünlandprämie mit einem speziellen Formular zusammen mit dem Sammelantrag. Die Auszahlung soll im Dezember 2010 möglichst zusammen mit der Betriebsprämie erfolgen. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Grünlandprämie sind identisch mit denen der Kuhprämie.

Härtefallregelung

Wird aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände im April 2010 keine Milch erzeugt/vermarktet oder ist der Kuhbestand beeinträchtigt, kann die Anerkennung eines Härtefalls beantragt werden. Neben dem eigentlichen Antragsformularen für die Kuhprämie und die Grünlandprämie ist in diesem Fall das Formular „Anlage Härtefall“ einzureichen.

Als Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände werden im EG-Recht insbesondere anerkannt:

Nicht anerkannt werden können z.B. übliche Bestandsschwankungen oder vom Betriebsinhaber geplante Bestandsverringerungen bzw. Einstellung der Milcherzeugung.

Wird ein Härtefall anerkannt, wird der Monat vor Eintritt des Härtefalls für den Nachweis der Milcherzeugung und die Berechnung des Kuhbestandes verwendet. Ein anderer Monat kann nicht zugrundegelegt werden.

Vor Antragstellung kontrollieren

Es sollten die Eintragungen in der HIT-Datenbank überprüft und ggf. korrigiert bzw. ergänzt werden. Nur fehlerfreie und ordnungsgemäße in der HIT gemeldete Kühe können bei den Prämienzahlungen berücksichtigt werden. Hierbei sollten die Lebensläufe der Milchkühe und die Eintragung der Nutzungsrichtung besondere Beachtung finden.

Weiterhin ist auf eine ordnungsgemäße Antragstellung im Rahmen des Sammelantrags zu achten, dieses umfasst neben dem benötigten Flächenverzeichnis zur Feststellung der Grünlandfläche, auch die neuen Anlagen E (Grünlandprämie) und G (Kuhprämie).

Die benötigten Formulare erhalten Sie über das ELAN-Programm oder in der Rubrik: