Einzelbetriebliche Beratung
Zuwendungen zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe.
Regelung gültig bis 31.12.2013
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20.09.2005 über die Förderung
der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ( ABl.L Nr. 277
vom 21.10.2005, S. 1)
- Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 (AB1. L Nr. 368 vom 15.12.2006, S. 15)
- Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung
von Zuwendungen zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche
Betriebe vom 27.06.2007- II -6 - 2572.03
- Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2007
- Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO
Was wird gefördert?
Zuwendungszweck ist die nachhaltige Verbesserung der Betriebsführung,
Wirtschaftlichkeit, Existenzfähigkeit und Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher
Betriebe, die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen
und ökologischen Zustand, die Verbesserung der Fähigkeiten von Betriebsleiterinnen
und Betriebsleitern, die Wirtschaftlichkeit ihrer landwirtschaftlichen Betriebe
zu beurteilen und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft
sowie die Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Inanspruchnahme einzelbetrieblicher
Beratungsleistungen zur Verbesserung der Gesamtentwicklung des Unternehmens
ausschließlich Rechts- und Steuerberatung.
Dazu gehören insbesondere
- Vergütungen/Gebühren für die erbrachte Beratungsleistung,
- einzelbetriebliche Auswertungen, incl. Untersuchungsgebühren zur
Analyse und Optimierung des Unternehmenserfolgs,
- sonstige Ausgaben in Verbindung mit den vereinbarten Beratungsleistungen.
Die Förderung kann nur einmal in drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Die Beratungsleistung muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr abgeschlossen
sein.
Wer wird gefördert?
- Landwirte und Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen
mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen und deren Ehegatten im Sinne des
Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG),
- Landwirte mit gewerblichen Nebenbetrieben, deren Geschäftstätigkeit
zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht,
durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene
Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Unternehmen der Landwirtschaft
nach ALG mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen leiten.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist außerdem,
dass die Betriebe Mindestvoraussetzungen als Datengrundlage einhalten oder
schaffen.
Mindestvoraussetzungen sind:
- Inanspruchnahme eines anerkannten Beratungsdienstes
- Bereitstellung von Buchführungsdaten an den Berater
- Erstellung einer Unternehmensanalyse
- Betriebszweigauswertung
Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben, maximal: 1.500 € je Betrieb einmal in drei Jahren; die Bagatellgrenze
beträgt 500 € Zuschuss
Anträge / Anlagen
Der Grundantrag ist bei der Landwirtschaftskammer erhältlich und dort
einzureichen. Dem Antrag sind u.a. beizufügen:
- Bescheinigung der landwirtschaftlichen Alterskasse
- Letzter Einkommensteuerbescheid
- Bei Betriebsleitern: Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers
- Beratungsvertrag mit der Beratungsorganisation
Der Auszahlungsantrag (Verwendungsnachweis) ist innerhalb von 2 Monaten nach
Abschluss der Beratung ebenfalls bei der Landwirtschaftskammer NRW einzureichen.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt ausschließlich aufgrund geleisteter
Zahlungen des Zuwendungsempfängers. Rechnungsbelege für Mittelanforderungen
sind im Original vorzulegen und müssen Zahlungsbeweise enthalten.
Anerkennung von Beratungsorganisationen
Beratungsorganisationen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Grundanforderungen an die Betriebsführung und zum guten landwirtschaftlichen
und ökologischen Zustand nach den Artikeln 4 und 5 sowie den Anhängen
III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 müssen Bestandteil der
Beratung sein,
- Nachweis von Technik, Logistik und Kapazitäten zur Durchführung
einer den gesamten Betrieb umfassenden Beratung. Der Nachweis der erforderlichen
Beratungskapazitäten ist auch durch Kooperationsverträge möglich,
- Nachweis einer in der Regel mindestens 2-jährigen Ausübung der
Beratungstätigkeit durch Vorlage von Tätigkeitsberichten o.ä.,
- Abschluss einer Vereinbarung mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Nordrhein-Westfalen über die Einhaltung der sich aus den Gemeinschaftsvorschriften
ergebenden Standards für die Sicherheit am Arbeitsplatz durch Schulungen
und/oder Kontrollen. Der Vordruck für die Vereinbarung ist bei der Bewilligungsbehörde
anzufordern.
Das von den Beratungsorganisationen eingesetzte Beratungspersonal muss folgende
Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis einer ausreichenden Qualifikation der Beraterinnen oder Berater
(mindestens Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss mit einschlägiger
langjähriger Berufserfahrung),
- Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme der Beraterinnen und
Berater an einschlägigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen,
- Ausschluss einer direkten oder indirekten Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit
der Beraterinnen und Berater für Waren oder unternehmensbezogene Dienstleistungen,
insbesondere Rechtsberatung.
Anträge
- Die Beratungsorganisation muss von der zuständigen Landesbehörde
anerkannt werden. Zuständige Landesbehörde ist der Direktor der
Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter, bei der der Antrag auf Anerkennung
mit den dazugehörenden Nachweisen zu stellen ist.
- Die Anerkennungsvoraussetzungen werden nach Ablauf von 3 Jahren erneut überprüft.
Anerkannte Beratungsorganisationen (in alphabetischer Reihenfolge)
| Name/Adresse der Beratungsorganisation |
Ansprechpartner |
Bioland Beratung GmbH.
Im Hagen 5
59069 Hamm |
Heinz-Josef Thuneke
Tel.: 02385/935410
Fax.: 02385/935425
E-Mail:
info-nrw@bioland.de |
Erzeugerring Westfalen e.G.
Am Dorn 10
48308 Senden |
Reinhard Hinken
Tel.: 02536/3427-0
Fax.: 02536/342720
E-Mail:
info@erzeugerring.com |
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Siebengebirgsstraße 200
53229 Bonn |
Dr. Harald Lopotz
Tel.: 0228/703-0
Fax.: 0228/703-8498
E-Mail:
info@lwk.nrw.de |
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband
e.V.
Arbeitsgemeinschaft Energieberatung
Schorlemerstraße 15
48143 Münster
|
Dr. Matthias Quas
Tel.: 0251/4175-193
Fax.: 0251/4175-136
E-Mail: matthias.quas@wlv.de
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