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Einzelbetriebliche Beratung

Zuwendungen zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe.

Regelung gültig bis 31.12.2013

Rechtsgrundlage


Was wird gefördert?

Zuwendungszweck ist die nachhaltige Verbesserung der Betriebsführung, Wirtschaftlichkeit, Existenzfähigkeit und Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher Betriebe, die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die Verbesserung der Fähigkeiten von Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern, die Wirtschaftlichkeit ihrer landwirtschaftlichen Betriebe zu beurteilen und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft sowie die Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Beratungsleistungen zur Verbesserung der Gesamtentwicklung des Unternehmens ausschließlich Rechts- und Steuerberatung.

Dazu gehören insbesondere

Die Förderung kann nur einmal in drei Jahren in Anspruch genommen werden. Die Beratungsleistung muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr abgeschlossen sein.  


Wer wird gefördert?

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist außerdem, dass die Betriebe Mindestvoraussetzungen als Datengrundlage einhalten oder schaffen.

Mindestvoraussetzungen sind:


Wie hoch ist die Förderung?

Einmaliger Zuschuss  in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal: 1.500 € je Betrieb einmal in drei Jahren; die Bagatellgrenze beträgt 500 € Zuschuss


Anträge / Anlagen

Der Grundantrag ist bei der Landwirtschaftskammer erhältlich und dort einzureichen. Dem Antrag sind u.a. beizufügen:

Der Auszahlungsantrag (Verwendungsnachweis) ist innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss der Beratung ebenfalls bei der Landwirtschaftskammer NRW einzureichen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt ausschließlich aufgrund geleisteter Zahlungen des Zuwendungsempfängers. Rechnungsbelege für Mittelanforderungen sind im Original vorzulegen und müssen Zahlungsbeweise enthalten.


Anerkennung von Beratungsorganisationen

Beratungsorganisationen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Das von den Beratungsorganisationen eingesetzte Beratungspersonal muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Anträge


Anerkannte Beratungsorganisationen (in alphabetischer Reihenfolge)

Name/Adresse der Beratungsorganisation Ansprechpartner
Bioland Beratung GmbH.
Im Hagen 5
59069 Hamm
Heinz-Josef Thuneke
Tel.: 02385/935410
Fax.: 02385/935425
E-Mail: info-nrw@bioland.de
Erzeugerring Westfalen e.G.
Am Dorn 10
48308 Senden
Reinhard Hinken
Tel.: 02536/3427-0
Fax.: 02536/342720
E-Mail: info@erzeugerring.com
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Siebengebirgsstraße 200
53229 Bonn
Dr. Harald Lopotz
Tel.: 0228/703-0
Fax.: 0228/703-8498
E-Mail: info@lwk.nrw.de
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.
Arbeitsgemeinschaft Energieberatung
Schorlemerstraße 15
48143 Münster
Dr. Matthias Quas
Tel.: 0251/4175-193
Fax.: 0251/4175-136
E-Mail: matthias.quas@wlv.de

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