Vertragsnaturschutz
Naturschutzsonderprogramme des Landes; Programme der Kreise und Kreisfreien Städte
Rechtsgrundlage
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1698/2005 DES RATES vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1974/2006 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1975/2006 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
- Vorläufige Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz - Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz (RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - II 4-941.00.05.01 vom 21.06.2011)
- Landschaftsgesetz (LG) NRW vom 21.07.2000 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2005)
- Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO
Was wird gefördert?
Es sind vier Hauptprogramme im Angebot:
- naturschutzgerechte Nutzung von Äckern /Ackerstreifen zum Schutz spezieller Arten und Lebensgemeinschaften der Äcker
- naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland durch
- Nutzungsbeschränkungen und -verzichte auf Grünlandflächen zum Schutz von Feuchtwiesen und Gewässerauen, zum Schutz und Erhalt von Grünlandflächen in Mittelgebirgslagen, zum Schutz von Biotopen mit kulturhistorischer Bedeutung und zum Schutz von Biotopen nach § 62 LG,
- durch über bestehende Vorgaben hinausgehende Nutzungsbeschränkungen in Naturschutzgebieten, in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiete) und Europäischen Vogelschutzgebieten,
- durch Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Nutzflächen,
- durch Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Nutzung- Schutz von Feuchtwiesen, Gewässerauen oder in Mittelgebirgslage sowie Biotope mit kulturhistorischer Bedeutung und Biotopen nach § 62 LG
- Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen mit und ohne Verbindung einer extensiven Unternutzung,
- Pflege von Hecken
Wer wird gefördert?
Landwirtinnen und Landwirte und andere Landbewirtschafter
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der jährlichen Zuwendung ist jeweils gestaffelt nach Art und Umfang der Auflagen:
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen:
- von 25 bis 1469 € je Hektar
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland
- von 263 bis 529 € je Hektar.
- Für besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen sind zusätzlich bis 790 € je Hektar möglich.
- Pflege von Streuobstwiesen
- 800 bis 900 € je Hektar
- Pflege von Hecken
- bis zu 4 € je laufender Meter
Fristen
Der Grundantrag ist bis zum 30. Juni, der Auszahlungsantrag mit der Auflistung der Flächen des jeweiligen Wirtschaftsjahres 01.07. - 30.06. ist während der Laufzeit jährlich bis 15. Mai bei den Bewilligungsbehörden (der unteren Landschaftsbehörde) der Kreise oder der kreisfreien Städte nach dem vorgeschriebenen Muster zu stellen.
Anträge / Anlagen
Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass die in der Flächenauflistung aufgeführten Flächen zusätzlich im Flächenverzeichnis der Landwirtschaftskammer aufgeführt sind. Das Flächenverzeichnis mit zugehörigem Mantelbogen ist, ebenfalls spätestens bis zum 15. Mai, bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer, die sich durch den Unternehmenssitz ergibt, einzureichen.
Die Zuwendungen werden über die Zahlstelle beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter auf das vom Zuwendungsempfänger angegebene Konto ausgezahlt.
Auflagen / Verpflichtungen
- Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.
- Es sind die je nach Programm und Paket die Einhaltung der unterschiedlichen Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten, Obstbaumbestand u. ä. erforderlich.
- Richtlinien: Vertragsnaturschutz (vorläufig)
118 KB - Faltblatt: Fördermaßnahme für eine artenreiche Feldflur
1.700 KB
Stand: 24.02.2004