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Fischerei

Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in Nordrhein-Westfalen nach Verordnung (EG) Nr.: 1198/2006 (EFF-VO)

Rechtsgrundlage


Was wird gefördert?

2.1   Aquakultur

2.2   Binnenfischerei

2.3   Schutz der Wasserfauna und -flora

2.4   Verarbeitung und Vermarktung

2.5   Neue Märkte, Werbekampagnen

2.6   Pilotprojekte

Von der Förderung sind ausgeschlossen


Wer wird gefördert?

Zuwendungsvoraussetzungen


Wie hoch ist die Förderung?


Anträge / Anlagen


Fristen

Grundsätzlich gilt, dass vor Bewilligung nicht begonnen werden darf. Nach der Bewilligung muss die Maßnahme innerhalb von sechs Monaten in wesentlichen Teilen begonnen sein, sonst wird die Bewilligung automatisch rechtsungültig.


Auflagen / Verpflichtungen


Weitergehende Informationen, die Richtlinie, EU-Verordnungen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Alphabetische Übersicht