Flächenidentifikatoren (FLIK und FLEK) für Landwirte außerhalb von NRW
Hinweise für Landwirte außerhalb von NRW, die landwirtschaftliche Flächen in NRW bewirtschaften und in anderen Bundesländern den Flächenantrag stellen.
Ab dem Jahr 2005 sind in NRW die Flurstücke durch Feldblöcke als Referenzsystem für die Flächenidentifizierung ausgetauscht worden. Diese Feldblöcke sind für NRW verpflichtend und haben einen Flächenidentifikator (FLIK) zugeordnet bekommen. Zur Beantragung dieser Flächen benötigen Sie diesen FLIK, der durch den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter vergeben wird. Möchten Sie ein von Ihnen mitbewirtschaftetes Landschaftselement in NRW beantragen, benötigen Sie zusätzlich für dieses einen eigenen Flächenidentifikator (FLEK).
Entsprechend einer bundesweiten Vereinbarung wenden Sie sich an die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die diese Zuordnung der FLIK bzw. der FLEK vornimmt. Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kreisstelle auf, in dessen Zuständigkeitsbereich (Kreis / kreisfreie Stadt) diese Fläche liegt.
Für die Zuordnung beziehungsweise die Vergabe eines FLIK bzw. eines FLEK werden von Ihnen einige Angaben benötigt. Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse wird von Ihnen eine Auflistung der in NRW liegenden Flurstücke bzw. Feldblöcke benötigt. Denken Sie bitte ggf. daran, die aktuellen Katasterbezeichnungen einzutragen. Nutzen Sie zu diesem Zweck bitte das folgende Formular:
Mit dem von Ihnen ausgefüllten Formular wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisstelle. Dort werden dann anhand der Flurstücksdaten die entsprechenden Feldblöcke ermittelt und der von Ihnen benötigte FLIK bzw. der entsprechende FLEK zugeordnet. Des Weiteren erhalten Sie von der Kreisstelle die dazugehörigen Feldblockkarten und weitere Informationen über den Ihnen zugeordneten Feldblock und/oder das Landschaftselement. Überprüfen Sie die Ihnen ausgehändigten Unterlagen und klären bitte eventuelle Unstimmigkeiten direkt mit der zuständigen Kreisstelle ab.
Die ausgehändigten Unterlagen, auch die Feldblockkarte, benötigen Sie zur Antragsstellung in Ihrem Bundesland. Bitte beachten Sie die formularmäßigen Vorgaben und die landesspezifischen Regelungen für die Beantragung von Flächen im jeweiligen Antragsland.
Einen Überblick über die Lage Ihrer Flurstücke, Feldblöcke und Landschaftselemente bekommen Sie im Feldblockfinder. Beachten Sie aber bitte, dass Sie in jedem Fall bei der zuständigen Kreisstelle einen Antrag stellen müssen. Es reicht nicht, den FLIK oder die FLEK vom Bildschirm abzuschreiben.