Jeder Landwirt in NRW kann am elektronischen Antragsverfahren teilnehmen. Eine besondere Anmeldung ist nicht mehr erforderlich. 2010 erhalten alle Antragsteller eine personalisierte CD.
Mit der Antrags-CD erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Kreisstelle, in dem Informationen
zu Schulungs- oder Beratungsangeboten mitgeteilt werden.
Nutzen Sie hierzu auch den Weiterbildungskalender der Landwirtschaftskammer: http://www.landwirtschaftskammer.de/wbk/index.jsp
Zum Einreichen des ELAN-NRW Antrags benötigen Sie unbedingt die Persönliche Identifikations-Nr. (PIN) zu Ihrer Betriebsnummer der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) (27605… = 15-stellig). Es ist i.d.R. die gleiche PIN, mit der die Tiermeldungen im HIT-System durchzuführen sind und es ist die gleiche PIN, mit der man sich bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen anmeldet.
Aus Gründen des Datenschutzes können Landwirte in Nordrhein-Westfalen ihren elektronischen Antrag nurmit ihrer persönlichen ZID-PIN einreichen.
Ja, es ist möglich, die Förderanträge auf Papierformularen zu stellen. Im Unterschied zu früheren Jahren, werden Ihnen 2010 die Papierunterlagen nicht automatisch zugeschickt. Diese fordern Sie schriftlich bei ihrer Kreisstelle an. Für die Bestellung der Papieranträge - möglichst bis zum 24.3.2010, spätestens bis zum 30.04.2010 - erhalten Sie mit der CD einen Rückantwortschein.
Auch ohne PC oder Internetzugang können Sie Ihren Antrag mit ELAN-NRW stellen. Die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen helfen Ihnen gerne. Wenden Sie sich einfach an Ihre Kreisstelle.Haben Sie einen Computer aber keinen Internetzugang, können Sie Ihren Antrag zunächst zu Hause bearbeiten, entweder vollständig oder nur teilweise, speichern den Stand auf einem externen Datenträger (z.B. USB-Stick) und bringen diese mit zur Kreisstelle. (siehe auch Frage 6).
Die Kreisstelle kann Ihre Daten einlesen, bei der Bearbeitung helfen oder mit Ihnen noch mal über den Antrag schauen und den fertigen Antrag über Internet versenden.
Wenn Sie Ihren Antrag mit Papierformularen stellen möchten, müssen diese angefordert werden. Siehe Frage 4.
Um Ihre Antragsdaten auf einem externen Speichermedium (z.B. USB-Stick) speichern
zu können, müssen Sie eine Sicherungsdatei (im . sav-Format) erstellen.
(Achtung: Die automatische Sicherung und auch die Speicherfunktion über
die
- Schaltflächen,
speichern nur den Bearbeitungsstand auf Ihrem Rechner!)
Haben Sie Ihren Antrag schon teilweise oder auch ganz bearbeitet und möchten diesen Stand auf einem anderen Rechner einlesen, bspw. an der Kreisstelle oder bei Ihrem Berater, benötigen Sie eine Sicherungsdatei, die folgendermaßen zu erstellen ist:
Um eine Datensicherung durchzuführen, drücken Sie die Schaltfläche
oder
wählen Sie den Menüpunkt Betriebe > Datensicherung > Betriebsdaten
sichern. Daraufhin öffnet sich der Datensicherungsdialog.
Wählen Sie zuerst die Betriebe aus, deren Daten gesichert werden sollen. Setzen Sie hierzu einfach ein Häkchen bei den gewünschten Betrieben.
Klicken Sie nun auf Durchsuchen, um den Dateinamen und den Speicherort für die Sicherungsdatei festzulegen. Folgendes Fenster öffnet sich:
Wählen Sie unter „Suchen in“ den Speicherort der Sicherungsdatei aus. Der Dateiname kann von Ihnen frei gewählt werden, die Dateierweiterung ist mit '.sav' fest vorgegeben.
Beachten Sie: wenn Sie die Sicherungsdatei auf eine CD speichern möchten, benötigen Sie eine (neue) beschreibbare CD und einen CD-Brenner. Die Ablage der Sicherungsdatei auf der Antrags-CD ist nicht möglich!
Mit ELAN-NRW können Sie den Antrag 2010 nur einmal einreichen. Innerhalb der Antragsfrist haben Sie die Möglichkeit, Ihre Antragsdaten zu korrigieren. Die Änderungen können allerdings nur über entsprechende Papierformulare bei Ihrer Kreisstelle angegeben werden. Hierzu können Sie über das Internet unter
leere Antrags- bzw. Änderungsformulare downloaden. In diese tragen Sie Ihre Änderungen ein und übersenden sie mit Datum und Unterschrift an ihre Kreisstelle.
Ein erneutes einreichen der Daten über das Internet mit ELAN-NRW ist 2010 nicht möglich.
Änderungen an Feldblock- oder Landschaftselement-Geometrien können Sie nicht vornehmen. Referenzflächenänderungen dürfen nur von der Kreisstelle vorgenommen werden. Wenn ein Feldblock oder ein Landschaftselement korrigiert werden muss, nutzen Sie die Hinweispunkte oder setzen sich mit Ihrer Kreisstelle in Verbindung.
Mit den von Ihnen gesetzten Hinweispunkten können Sie der Kreisstelle Änderungen der örtlichen Gegebenheiten mitteilen. Das Setzen eines Hinweispunktes bedeutet aber nicht, dass diese Änderungen automatisch übernommen werden. Die Kreisstelle prüft und entscheidet. Gegebenenfalls wird der Sachverhalt durch eine Vor-Ort-Kontrolle geklärt.
Landwirte, die im Vorjahr Flächen in Schleswig-Holstein und/ oder Niedersachsen beantragt haben, bekommen entsprechende Feldblockdaten und Luftbilder der von ihnen bewirtschafteten Flächen auf CD zur Verfügung gestellt.
Schlagskizzen aus anderen Bundesländern können nicht mit dem GIS-Editor erstellt werden, da keine Luftbilder etc. verfügbar sind. Diese müssen weiterhin in Papierform eingereicht werden. Dieses gilt auch für Flächen in Niedersachsen und/oder Schleswig-Holstein die 2009 noch nicht von NRW- Landwirten beantragt wurden.
Die Adresse Ihrer Kreisstelle ist im Dokument Unternehmerdaten im letzten Feld zu finden. Auf dem Datenbegleitschein wird die Anschrift automatisch in das Adressfeld eingetragen. Eine Adressen- und Telefonliste aller Kreisstellen finden Sie hier:
Nein. Auch wenn Sie nach dem Einreichvorgang die PDF-Datei des Datenbegleitscheins weggeklickt haben, ohne das Dokument zu drucken oder separat zu speichern, können Sie dieses erneut aufrufen. Gehen Sie hierzu im Menüpunkt "Einreichen" auf "Eingereichte Dokumente anzeigen". Über den Button "Datenbegleitschein anzeigen“ können Sie den Datenbegleitschein noch mal aufrufen und ausdrucken.
Darüber hinaus können Sie auch den abschließenden Kontrollbericht und Ihre gesamten eingereichten Antragsunterlagen zur eigenen Dokumentation ausdrucken.
Siehe hierzu Antwort auf Frage 12.
Der Datenbegleitschein lässt sich erst nach der erfolgreichen elektronischen Übermittlung der Antragsdaten ausdrucken. Insofern ist der Datenbegleitschein eine elektronische Eingangsbestätigung Ihrer Daten. (Dokumentation der Datenübermittlung; Sobald der Datenbegleitschein generiert wurde, sind Ihre Antragsdaten erfolgreich auf den Server übertragen worden).
Beachten Sie: Für die Antragstellung ist nicht nur die Übermittlung der Daten erforderlich. Es muss bis zum 17.05.2010 auch der unterschriebene Datenbegleitschein bei der Kreisstelle vorliegen, damit der Antrag als gestellt gilt.