Umverteilungseinkommensstützung

Mit der Umverteilungseinkommensstützung (ehemals Umverteilungsprämie) werden vorrangig kleinere, flächenarme Betriebe gefördert. Bei dieser Umverteilungseinkommensstützung, auch bekannt als Förderung der ersten Hektar, handelt es sich um eine eigenständige Direktzahlung. Dieser Baustein der Direktzahlungen ist zusätzlich zur Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit gesondert mittels der Anlage C des Sammelantrags zu beantragen. Sie kann nur im Zusammenhang mit der Beantragung der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit bewilligt werden.

Hierbei kann diese Prämie für maximal 60 Hektar gewährt werden. So liegt der Prämiensatz für die ersten 40 Hektar bei etwa 69 € je Hektar. Für die folgenden 20 Hektar beläuft sich der Prämiensatz auf ungefähr 41 € je Hektar. Die genaue und endgültige Höhe der Prämiensätze wird allerdings erst Ende November ermittelt werden können.

Auch Betriebe, die über mehr als 60 Hektar beihilfefähiger Fläche verfügen, können die Umverteilungseinkommensstützung beantragen, dann wird die Prämie jedoch nur bis einschließlich 60 Hektar bewilligt. Für Betriebe, die weniger als 60 Hektar bewirtschaften, wird die Förderung in Höhe der förderfähigen Fläche ausgezahlt.

Nicht zulässig ist die Gewährung der Umverteilungseinkommensstützung, wenn eine Betriebsaufspaltung nach dem 01.06.2018 einzig zum Zwecke des Erhalts der Umverteilungseinkommensstützung oder zur Prämienoptimierung erfolgt ist. Sollte eine solche Betriebsaufspaltung vorliegen, so ist keinem der aus der Spaltung hervorgegangenen Betriebe die Umverteilungseinkommensstützung zu bewilligen.

Stand: 01.03.2024