Cross Compliance

Obstbäume am Feldrand
Auch die Erhaltung von bestimmten Landschaftselementen gehört zu den Bedingungen, die im Rahmen von Cross Compliance zu erfüllen sind.

Voraussetzung für den vollständigen Erhalt aller Direktzahlungen, z.B. der Betriebsprämie oder Eiweißpflanzenbeihilfe, ist die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen. Diese Regelungen gelten auch für weitere Fördermaßnahmen, z.B. den Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichzahlungen für umweltspezifische Einschränkungen oder der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bis hin zu Maßnahmen der Forstförderung. Man spricht dabei von Cross-Compliance-Regelung oder der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen.

Die vollständige Liste der EG-Verordnungen und Richtlinien zu den Cross-Compliance-Regelungen können der Info-Broschüre Cross Compliance entnommen werden. Diese Broschüre wird jährlich überarbeitet und allen Betrieben als Datei im ELAN-Verfahren zur Verfügung gestellt bzw. mit den Antragsformularen in Papierform von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zugeschickt. Die Broschüre ist das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Cross Compliance". Wer keine Broschüre erhalten hat, kann diese hier herunterladen. Weitere Informationen zum Erosionsschutz können dem entsprechenden Merkblatt entnommen werden.

Um eine PDF-Datei nach dem Herunterladen lesen und ausdrucken zu können, brauchen Sie das Programm Adobe Reader oder eine alternative Software zur Anzeige von PDF-Dateien. Falls auf Ihrem Computer noch kein entsprechendes Programm installiert ist, können Sie es hier kostenlos bekommen: