Voraussetzungen für Erwerb des Berufsabschlusses "Landwirt/in"
Die Fertigkeiten und Kenntnisse, die für den Berufsabschluss „Landwirt/Landwirtin“ notwendig sind, werden gewöhnlich im Laufe einer geregelten dreijährigen Ausbildung vermittelt. Nach dem Berufsbildungsgesetz können diese Fertigkeiten und Kenntnisse aber auch durch berufliche Tätigkeit oder im Rahmen anderer Bildungsmöglichkeiten erworben werden. Hauptberuflich in der Landwirtschaft Tätige können daher nach 4,5 Jahren, bei abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen Beruf oder bei Vorliegen des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach 3 Jahren zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Für nebenberuflich in der Landwirtschaft Tätige vergrößert sich diese Zeitspanne entsprechend der im Nebenberuf tatsächlich geleisteten durchschnittlichen Arbeitszeit. Als Mindestzeit ist die zweifache Zahl an Jahren, die von einem hauptberuflich in der Landwirtschaft Tätigen für die Zulassung gefordert wird, anzusehen. Demnach ist in der Regel eine Zulassung zur Abschlussprüfung nach 9 bzw. 6 Jahren Tätigkeit im landwirtschaftlichen Nebenerwerb möglich. Hierbei werden aber nur die Zeiten angerechnet, die nach Abschluss der Erstausbildung bzw. bei fehlendem Berufsabschluss nach dem 18. Lebensjahr absolviert wurden.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am gesamten Qualifizierungsprogramm reduziert sich die Zeit der notwendigen praktischen Tätigkeit im Nebenerwerb vor der Zulassung zur Abschlussprüfung um zwei Jahre. Sechs Jahre Praxiszeit sind aber mindestens nachzuweisen.
Darüber hinaus muss von den Nebenerwerbern nachgewiesen werden, dass sie die Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Ausbildungsberufsbild und dem Ausbildungsrahmenplan der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin“ umfassend erworben haben. Hiervon ist auszugehen, wenn sie
- die o.g. Zeit in erheblichem Umfang nebenberuflich in einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben tätig gewesen sind. Die Betriebe müssen mit Gewinnerzielungsabsicht geführt worden sein (keine Hobbylandwirtschaft). Der Erwerb von Fertigkeiten und Kenntnissen in der Pflanzen- und Tierproduktion ist nachzuweisen.
- am Qualifizierungslehrgang der Landwirtschaftskammer für Nebenerwerbslandwirte teilgenommen haben. Die Teilnahme am Qualifizierungskonzept ist nicht zwingend, wenn der Bewerber glaubhaft nachweist, dass er die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse bereits auf andere Weise erworben hat.
Ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung gegeben sind, kann nur durch eine Überprüfung im Einzelfall festgestellt werden. Wird die Abschlussprüfung angestrebt, sollten die erforderlichen Nachweise möglichst schon vor der Teilnahme am Qualifizierungslehrgang der Landwirtschaftskammer zur Überprüfung vorgelegt werden.
Die Abschlussprüfung erfolgt gemeinsam mit den Auszubildenden im Ausbildungsberuf „Landwirt/Landwirtin“ mit den gleichen Aufgaben und vor den örtlich zuständigen Prüfungsausschüssen.